Erstellt am 26.10.2005 um 14:17 Uhr von Werner
WIE?????????????????????????
ICH VERSTEHE DIE FRAGE NICHT
Erstellt am 26.10.2005 um 14:45 Uhr von Sonja
Die Arbeitnehmer können das Wahlverfahren gar nicht beeinflussen.
Im Gesetz steht:
- Wird nur eine Liste eingereicht, muss eine Persönlichkeitswahl erfolgen (die Wähler können Kandidaten direkt ankreuzen/wählen).
- Werden zwei oder mehr Wahlvorschläge eingereicht, muss Listenwahl durchgeführt werden (die Wähler können nur ein Kreuz für eine Liste machen und Kandidaten nicht direkt wählen).
Mein Tipp: Dafür sorgen, dass nur eine Liste eingereicht wird (freiwillige Absprache) und das sich alle Kandidaten die gewählt werden möchten dort aufstellen.
Wenn jedoch trotzdem eine zweite Liste eingereicht wird, schnell selbst eine oder mehr Listen einreichen.
Dann hat der Wähler (etwas) mehr Auswahl
Erstellt am 27.10.2005 um 13:38 Uhr von meilin
bei eigener Liste
denkt an die Stützunterschriften
stzt euch wegen der Anzahl schnell mit dem Wahlleiter in Verbindung
Mitarbeiter die schon anderswo unterschrieben haben dürfen bei euch nicht mehr unterschreiben