Hallo,

es sind ja nun demnächst wieder Betriebsratswahlen dazu habe ich mal einige Fragen.

Firma A hat z.B. 1.000 Mitarbeiter auf zwei Betriebsstätten verteilt. Betriebsstätte A hat z.B. 300 Mitarbeiter und Betriebsstätte B hat z.B. 700 Mitarbeiter.

Für jede Betriebsstätte existiert ein autonomer Betriebsrat der für seinen Bereich die Verantwortung für die Mitarbeiter trägt. Nur manche Dinge werden gemeinsam vereinbart wie z.B. der Tarifvertrag.

Bei uns im Betrieb vertritt nun der Geschäftsführer die Meinung das wir in Zukunft einen gemeinsamen Betriebsrat haben sollten.
Betriebsstätte B bzw. die Mitarbeiter der Betriebsstätte B sowie der dortige Betriebsrat vertreten die Meinung das jede Aussenstelle einen eigenen Betriebsrat brauchen da die Betriebsstätte A die Belange und Sorgen der Mitarbeiter in Betriebsstätte B nicht ausreichend vertreten kann da diese die Problematiken nicht kennen können da sie z.B. 30 Km entfernt sind.

Die Sorgen gehen dahin das Betriebsstätte A mehr Mitarbeiter hat als Betriebsstätte B und das deshalb mehr Betriebsratssitze von Betriebstätte A im Betriebsrat vertreten sind und somit eher die Belange der Betriebsstätte A durchgesetzt werden als von Betriebsstätte B was bisher auch stets der Fall war wenn Betriebsstätte B im Gespräch war.

Wie könnte Betriebsstätte B einen seperaten, also wie immer, autonomen Betriebsrat bilden? Ist dies rechtlich durchsetzbar? Würde eine Unterschriftensammlung helfen?

Betriebsstätte B will unbedingt einen eigenen Betriebsrat behalten, was kann Betriebsstätte B also tun um dies rechtlich auch zu vollziehen?

Vielen Dank für Eure Meinungen!

Manfred