Hallo,
noch mal zu diesem Thema (ein BR für zwei Betriebe, wobei der Wunsch der Mehrheit ist 2 BR zu bekommen)
Wir wollen jetzt Unterschriften sammeln um zu sehen ob denn wirklich die Mehrheit für 2 BR ist.
Würde dies schon bedeuten das wir gegen den §119 des BetrVG verstossen, oder kann uns diesbezüglich nichts passieren? Wir sind ja nicht gegen den jetzigen WV, sondern wollen uns nur die Meinung der MA einholen um dies mal den jetzigen WV vorzulegen, damit sie mal überlegen sollten ob sie denn wirklich den richtigen Weg gehen.