Hallo,
ich benötige eure Hilfe!
Folgender Fall:
Bei uns wurde erstmalig ein Betriebsrat gewählt (Listenwahl) mit 7 Mitglieder.
Nun wird in der ersten Sitzung der Vorsitzende gewählt. Ein Betriebsratmitglied befindet sich in Urlaub.
Hierzu folgende Fragen:
1) Kann die Wahl überhaupt stattfinden?
2) Kann der sich im Urlaub befindliche Mitarbeiter in den Vorsitz gewählt werden? 3) Kann der Nachrücker in den Vorsitz gewählt werden, wenn ja verliert doch der eigentlich Gewählte seinen Sitz !
Außerdem ist bekannt das der Nachrücker anders denkt und vielleicht auch abstimmt, als das sich im Urlaub befindliche gewählte Betriebsratmitglied.
Gibt es da gesetzliche Bestimmungen ? oder wie wird das gehandhabt?
Für eure Antworten jetzt schon vielen Dank