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Hallo Forum,
Folgende Ausgangslage :
Niederlassung mit 210 Arbeitnehmern
Standort A mit 40 Arbeitnehmern verwaltet durch NL
Standort B mit 15 Arbeitnehmern verwaltet durch NL
Standort A + B haben einen gemeinsamen BR
NL hat keinen BR
Standorte und NL sind ca jeweils 20 km entfernt.
Der GBR wird in der NL jetzt einen Wahlvorstand einsetzen. Wie verhält es sich jetzt mit dem vorhandenen BR ?
Muß jetzt die ganze NL zusammen einen neuen BR wählen, oder kann die NL einen eigenen BR wählen ? Muß 2006 ein gemeinsamer BR gewählt werden ? Kann die Geschäftsleitung auf einen gemeinsamen BR bestehen ?
Für eine Antwort mit Hinweisen zu Gesetzen wären wir dankbar.
Totofix