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Drei Tage-Frist Wählerliste bei 1-Stufiger Wahl

E
Elsie
Apr 2018 bearbeitet

Sind drei Arbeitstage gemeint oder drei Werktage?

81703

Community-Antworten (3)

P
Pjöööng

07.03.2018 um 10:58 Uhr

Weder noch!

"Drei Tage"!

E
Elsie

07.03.2018 um 11:01 Uhr

Ach, danke, hatte mich vertippt. Werktage und A-Tage sind ja dasselbe. Drei Tage hatte ich auch so interpretiert, da in den Wahlhilfen nur dann von "Arbeitstagen" die Rede ist, wenn das eine Rolle spielt. Aber jetzt bin ich sicher, merci nochmal!

H
hansimglueck

07.03.2018 um 11:08 Uhr

zu bedenken wäre noch § 193 BGB: Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

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