Erstellt am 01.03.2018 um 06:37 Uhr von Legis
Hallo,
ich versuch das mal zu erläutern. Bsp:100 Wahlberechtigte, davon 40 Männer und 60 Frauen. Also Geschlecht in der Minderheit: männlich!! Nun wird gewählt: Mann erhält 1 Stimme Frau 99, also ist die Frau erstplatziert. Der Mann muss nur zu 40 % im BR vertreten sein. Wiki hilft auch etwas , ist aber viel zu lesen.
Erstellt am 01.03.2018 um 07:25 Uhr von Erbsenzähler
@Cosavostra
Jetzt fühle ich mich diskriminiert. Es heißt Geschlecht in der Minderheit.
Erstellt am 01.03.2018 um 07:30 Uhr von Cosavostra
@Erbsenzähler
Dann bitte ich in aller Form um Entschuldigung. Es liegt mir fern irgend wen zu diskriminieren ! Werde den Beitrag sofort korrigieren.
Erstellt am 01.03.2018 um 08:47 Uhr von moreno
§15 BetrVG das Geschlecht in der Minderheit muss berücksichtigt werden wenn der BR aus mindestens3 BRM besteht. Heißt bei einem ein köpfigen BR ist das Minderheitsgeschlecht nicht zu berücksichtigen.
Erstellt am 01.03.2018 um 10:17 Uhr von Pjöööng
Zitat (Legis):
"Bsp:100 Wahlberechtigte, davon 40 Männer und 60 Frauen."
Damit wäre ein 5 oder 7 köpfiger BR zu wählen...
Und der Rest ist auch Blödsinn!
Ansonsten: Auch wenn § 15 BetrVG diese Einschränkung (mind 3 Mitgl) nicht gemacht hätte würde d'Hondt bei einem einköpfigen BR das Minderheitengeschlecht immer auf 0 Mindestsitze reduzieren.
Erstellt am 01.03.2018 um 13:44 Uhr von celestro
"ich versuch das mal zu erläutern. Bsp:100 Wahlberechtigte, davon 40 Männer und 60 Frauen. Also Geschlecht in der Minderheit: männlich!! Nun wird gewählt: Mann erhält 1 Stimme Frau 99, also ist die Frau erstplatziert. Der Mann muss nur zu 40 % im BR vertreten sein."
Christian Lindner würde darauf vermutlich antworten:
"Lieber nicht erklären, also völligen Murks von sich geben" ... oder so ähnlich.