Hallo zusammen,

§ 15 Betriebsverfassungsgesetz sieht bei einem Drei Köpfigen Betriebsrat einen Platz für das in der Minderheit vertretene Geschlecht vor.

Wie sieht es denn aus wenn nur ein Ein Köpfiger Betriebsrat/rätin zur Wahl steht.

Bei uns im Betrieb (10 Leute) haben sich jeweils eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter zur Wahl gestellt. Bedeutet daß das Geschlecht in der Minderheit auch wenn diese weniger Stimmen bekommt automatisch Betriebsrat /rätin wird ?
SG
M. Funk