Guten Morgen,
wir haben die BR-Wahl eingeleitet und es steht eine grössere Restrukturierung im Unternehmen bevor, bei der viele KollegInnen vor dem Wahltermin unwiderruflich freigestellt werden sollen.
Als Wahlvorstand waren wir der Meinung, dass diese KollegInnen nicht auf der Wählerliste verbleiben können, also weder aktives noch passives Wahlrecht haben.
Nach einem Urteil des AG Nürnberg aus 12/2014 sieht es aber so aus, dass auch diese KollegInnen aktives und passives Wahlrecht haben.
-> http://www.rae-wiedemann.de/neuigkeiten-rechtssprechung/betriebsratswahl-auch-unwiderruflich-freigestellte-arbeitnehmer-duerfen-mitwaehlen.html

Können wir uns darauf verlassen, auch wenn vom AG Hinweise zu den betroffenen KollegInnen beim WVS eingehen ?

Danke für Eure Hilfe.