Erstellt am 16.02.2017 um 09:42 Uhr von celestro
Neuwahlen werden eingeleitet, wenn:
"die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist,".
Dies passiert jedoch erst am 01.07.2017. Der MA könnte bis dahin durchaus mit dem AG aushandeln, doch noch zu bleiben. Von daher sehe ich keinen Grund, die Wahl vorher schon einzuleiten.
Erstellt am 16.02.2017 um 09:42 Uhr von Pjöööng
Die Diskussion gab es hier schonmal.
Der Gesetzgeber macht hier keine klaren Vorgaben, Rechtsprechung scheint es dazu auch nicht zu geben. Manche der heir Schreibenden vertreten die Auffassung dass man den WV erst nach dem 30.06. bestellen dürfe, da erst dann feststunde dass deas BRM das Gremium verlasse. Andere sind der Meinung, das dürfe man auch bereits früher.
Erstellt am 16.02.2017 um 10:53 Uhr von gironimo
Ich sehe es als sinnvoll an, schon jetzt den Wahlvorstand zu bestellen. Der muss sich ja u.U. auch erst einmal schulen und hat Vorbereitungen zu treffen.
Erstellt am 16.02.2017 um 11:43 Uhr von Challenger
Tach auch,
ich sehe es anders als gironimo. Für den BR besteht derzeit überhaupt keine Eile.Selbst wenn
das derzeitige BRM ausscheidet,amtiert der "Restbetriebsrat" mit all seinen Rechten und Pflichten weiter, bis der neue BR gewählt ist. Der BR kann also mit der Bestellung des WVorstandes abwarten, bis das BRM tatsächlich ausgeschieden ist.