Erstellt am 06.12.2016 um 08:24 Uhr von outofmemory
Fragen:
1. Welches Geschlecht ist das Geschlecht in der Minderheit?
2. Wie hoch ist der Anteil des Geschlechts in der Minderheit an den Wählern?
3. Gab es Listenwahlen?
Tip: Diese Informationen können den Wahlunterlagen entnommen werden.
Erstellt am 06.12.2016 um 09:30 Uhr von Moorhuhn
Theoretisch braucht man die Informationen nicht, outofmemory.
Möglichkeit a) Männer sind in der Minderheit: da sie aber im BR in der Mehrheit waren kann problemlos eine Frau nachrücken
Möglichkeit b) Frauen sind in der Minderheit: da es nur einen Schutz für die Minderheit gibt kann auch in diesem Fall problemlos eine Frau nachrücken.
Somit rückt die Frau aufgrund ihrer Listenposition nach.
Erstellt am 06.12.2016 um 13:26 Uhr von outofmemory
Moorhuhn, das sehe ich absolut nicht so, denn:
"(2) Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein, wenn dieser aus mindestens drei Mitgliedern besteht. "
Woher weisst du, wie die Zahlenverhältnisse sind? Wenn eine Listenwahl erfolgt ist, woher weisst du, ob die EBRM von der betroffenen Liste das richtige Geschelcht zum Nachrücken haben. Meiner Meinung nach kann man hier keine generelle Aussage treffen.
Erstellt am 06.12.2016 um 13:48 Uhr von Catweazle
Der Mann, der jetzt ausscheidet, war doch sicher auch mal verhindert. Wer ist denn für ihn zeitweise nachgerückt?
Erstellt am 06.12.2016 um 14:20 Uhr von Moorhuhn
Hallo outofmemory,
Zitat: "Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein". Der BR besteht aus 6 Männern und 3 Frauen. Wenn er korrekt gewählt wurde beträgt das Verhältnis des Minderheitengeschlechts maximal 33% (nämlich die drei Frauen). Scheidet jetzt ein Mann aus und eine Frau rückt nach ist in der Folge das Minderheitengeschlecht überrepräsentiert (nämlich bei 44%). Die Männer sind ja nach wie vor in der Mehrheit ...
Pkt 2 Zitat Moorhuhn "Somit rückt die Frau aufgrund ihrer Listenposition nach.". Zitat infro "als Nachrücker wäre nach Liste Reinfolge der Stimmenergebnisse eine frau ander Reihe". Ich nehme hier die Ausgangssituation des Fragestellers auf. Sicherlich kann man auch noch diverse andere konstruieren, ich finde aber das führt zu weit.
Erstellt am 06.12.2016 um 15:20 Uhr von outofmemory
Wenn man es so sieht, ist es schlüssig.
Ob es so ist, weiss der Fragesteller.
Erstellt am 07.12.2016 um 09:15 Uhr von BRHamburg
Nö das kann jeder in der Frage lesen.