Erstellt am 17.10.2016 um 11:16 Uhr von celestro
Irgendjemand muß ja die Liste angefangen haben, das heißt der Listenführer sein. Wenn diese Person die Liste in alphabetischer Reihenfolge führen möchte, sollten sich alle "Kandidaten" überlegen, ob Sie sich aufgrund des Namens "Schmidt" (weit hinten) auch auf die Liste schreiben, oder lieber eine andere Liste erstellen.
Ein "Muss" ist diese Reihenfolge aber in gar keinem Fall. Man kann die Namen wahllos draufschreiben, oder einfach eine Liste auslegen und wer zuerst kommt, malt zuerst. Lose ziehen ginge z.B. auch, wenn sich alle einig über das Verfahren sind.
Erstellt am 17.10.2016 um 11:24 Uhr von blackjack
@Nogge,
im vereinfachten Wahlverfahren (Personenwahl) sind auf den Stimmzetteln die Bewerberinnen oder Bewerber in alphabetischer Reihenfolge unter Angabe von Familienname, Vorname und Art der Beschäftigung im Betrieb aufzuführen.
Erstellt am 17.10.2016 um 11:27 Uhr von Kölner
Celestro
Deine Antwort ist so nicht richtig!
Erstellt am 17.10.2016 um 11:31 Uhr von celestro
@ blackjack
für das vereinfachte Verfahren, stimmt das natürlich.
@ Kölner
Nimm Dir ein Beispiel an der Antwort von blackjack ... warum schreibt man überhaupt noch was, wenn es schon korrigiert wurde ?
Erstellt am 17.10.2016 um 11:59 Uhr von Kölner
Celestro
Wie du unschwer feststellen kannst liegen zwischen der Antwort blackjacks und meiner nur drei Minuten. Das wiederum könnte auch bei dir den Gedanken hätte reifen lassen, dass ich die Antwort blackjacks nicht gesehen habe, als ich schrieb.
Und:
Ich halte viel davon, wenn man zunächst selbst noch mal zum Nachdenken gezwungen wird und seine, in seiner Absolutheit, Falschaussage korrigiert!
Bösartigkeit musst du mir ergo nicht unterstellen. Sonnst würde ich deiner ersten Antwort auch Unwissenheit gepaart mit einem narzisstischen Selbstdarstellungswillen unterstellen.
Erstellt am 17.10.2016 um 12:07 Uhr von Nogge
Ja wie ist es nun, trifft der Beitrag von "blackjack" ins Schwarze????
Alle anderen persönlichen Befindlichkeiten sollten außen vor stehen!!!!!
Erstellt am 17.10.2016 um 12:43 Uhr von kratzbuerste
Vereinfachter Wahlverfahren = alphabetisch
Normales Wahlverfahren = so wie die Bewerber sich der Reihe nach auf der Liste zur Wahl gestellt haben.
Erstellt am 17.10.2016 um 13:09 Uhr von celestro
"Celestro
Deine Antwort ist so nicht richtig!"
Dafür braucht man 3 Minuten ? Naja ...
"Ich halte viel davon, wenn man zunächst selbst noch mal zum Nachdenken gezwungen wird und seine, in seiner Absolutheit, Falschaussage korrigiert!"
Ein User möchte hier gerne eine Antwort ... andere User, die bereits geantwortet haben, zum Nachdenken zu bewegen ? Hilft dem TE in keinster Weise weiter und ist somit völlig unangebracht.
@ Nogge
Ins Schwarze nur dann, wenn Ihr vereinfachtes Wahlverfahren habt. Ist das der Fall ? Sonst siehe mein erstes Posting.
Erstellt am 17.10.2016 um 13:31 Uhr von Pjöööng
celestro,
"wahllos" darf man die Namen auch auf die Liste nicht schreiben.
Hier geht es laut Frage aber um die Gestaltung der Stimmzettel.
Erstellt am 17.10.2016 um 14:23 Uhr von celestro
""wahllos" darf man die Namen auch auf die Liste nicht schreiben."
Könntest Du das etwas näher erläutern ? Oder zielt das jetzt auf "vorne Name, dann persönliche Daten und Unterschirft und dann nächster Eintrag" ab ?
"Hier geht es laut Frage aber um die Gestaltung der Stimmzettel."
korrekt ... und der sieht in der Reihenfolge aus, wie die eine Liste, welche eingereicht wurde. Abgesehen vom bereits erläuterten vereinfachten Wahlverfahren.