Erstellt am 11.09.2016 um 18:06 Uhr von gironimo
Reicht nicht ein Aushang am schwarzen Brett?
Ich empfehle euch ferner, die Gewerkschaft um Hilfe zu bitten; insbesondere dann, wenn zu erwarten ist, dass der AG allergisch reagiert.
Erstellt am 11.09.2016 um 18:45 Uhr von UliPK
Als erstes, sehr wichtig.
Das was gironimo geschrieben hat mit der Gewerkschaft ist schon fast ein muss.
Aber mal zum Anfang.
Wenn ihr schon eine Betriebsversammlung einberufen habt und wie gironimo schon geschrieben hat dieses per schwarzen Brett gemacht habt und per Mundpropaganda ist doch alles in Butter. Wenn da zB.10 Mitarbeiter kommen kann aus dieser Runde ein Wahlvorstand gewählt werden § 17 Abs.2 BetrVG. Dieser kann dann auch die Mitarbeiterlisten anfordern, dagegen kann sich der AG dann nicht mehr wehren.
§ 17 Abs.2 BetrVG Auschnitt:
(2) Besteht weder ein Gesamtbetriebsrat noch ein Konzernbetriebsrat, so wird in einer Betriebsversammlung von der Mehrheit der anwesenden Arbeitnehmer ein Wahlvorstand gewählt
Erstellt am 11.09.2016 um 20:25 Uhr von UliPK
@Diedreizehn " Müssen 100% der Mitarbeiter eingeladen werden? "
Die Frage hast du aber Nachgeschoben, wird sehr oft dann auch überlesen, also besser
hier als neue Frage oder Post machen damit man es auch mitbekommt, habe bei mir eine Software am arbeiten die mir Meldet ob eine neue Frage im überwachten Post gekommen ist und macht den dann auf.
Nun zu der Frage.
Eindeutig "Nein"
Wie schon in meinen ersten Post beschrieben oder im Auszug des §17 Abs. 2
"so wird in einer Betriebsversammlung von der MEHRHEIT DER ANWESENDEN ARBEITNEHMER ein Wahlvorstand gewählt"
Wenn von den 100 Mitarbeitern nur 10 Anwesend sind werden halt nur die 10 Mitarbeiter einen Wahlvorstand aus ihrer Mitte Wählen.
NEHMT EUCH DIE GEWERKSCHAFT MIT INS BOOT, die hätten euch das auch so sagen können.
Wollt ihr das mit der Gerwerkschaft nicht offen euren Arbeitgeber gegenüber machen so trefft euch erst einmal im Gewerkschaftbüro mit euren Gewerkschaftvertreter, so hatten wir das gemacht.
Erstellt am 11.09.2016 um 22:17 Uhr von gironimo
>Müssen 100% der Mitarbeiter eingeladen werden?<
Wichtig ist, dass die Einladung "rechtzeitig" und in einer Form erfolgt - so, dass alle AN davon Kenntnis erlangen können.
Erstellt am 11.09.2016 um 22:23 Uhr von UliPK
Jepp stimmt.
Kann man auch etwas genauer hier nachlesen.
http://www.die-betriebsratswahl-2014.de/wahlhilfe/betriebsrat-gruenden/normalwahlverfahren/betriebsversammlung-wahl-des-wahlvorstands.php
Erstellt am 12.09.2016 um 11:12 Uhr von Challenger
Tach auch,
Uli und gironimo haben alles erforderliche geschrieben. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Also : Auf gehts