Erstellt am 15.08.2016 um 17:04 Uhr von gironimo
Die üblichen verdächtigen ansprechen. Wenn sich ein WV für die BR-Wahl finden lässt, wird das doch auch hierfür möglich sein. Ich nehme an, der Aufwand hält sich in Grenzen.
Erstellt am 15.08.2016 um 21:24 Uhr von nicoline
Die üblichen Verdächtigen wurden angesprochen, sonst würde ich hier nicht fragen. Der Aufwand ist nicht wirklich gering.
Erstellt am 16.08.2016 um 08:22 Uhr von nicoline
Tja, schade, dass mir keiner weiterhelfen kann. Wäre es denn möglich, gerichtlich einen Wahlvorstand einzusetzen und wenn ja, müssen die vom Gericht bestellten Menschen das dann machen? Was passiert, wenn sie sich weigern?
Erstellt am 16.08.2016 um 09:06 Uhr von Kölner
...ich hatte mal einen Kommentar, der propagierte, dass in einem solchen Fall der HWV den örtlichen BR in die Pflicht nehmen kann oder/und die örtliche Wahl durch den HWV abgedeckt werden muss.
ABER:
Ich suche noch!
Erstellt am 16.08.2016 um 09:21 Uhr von nicoline
Erstellt am 16.08.2016 um 21:57 Uhr von Kölner
Ich mach mal:
Fuchs/Köstler, Seite 106; RN 261 ff.
"Der HWV könnte in Betrieben, in denen kein BWV zustande kommt, einen anderen BWV eines anderen Betriebes mit der Durchführung der Wahl beauftragen, der dann wiederum eine generelle Briefwahl in dem Betrieb ohne BWV anordnen kann ..."
Erstellt am 17.08.2016 um 07:02 Uhr von nicoline
Supi, vielen Dank und schönen Tag.