Erstellt am 04.07.2016 um 16:04 Uhr von Coolidge
Mehrere Möglichkeiten:
1. Ist schon klar welchem GBR die neuen Gemeinschaftsbetriebe zugehörig sein werden oder wird für diese ein vierter GBR vonnöten sein? Wenn ersteres ist natürlich der jeweils zukünftig zuständige GBR verantwortlich.
2. Wenn nein wäre eigentlich der KBR zuständig. Da du diesen aber nicht erwähnt hast gehe ich davon aus das keiner existiert. Wenn dies der Fall bitte dringend Gründung nachholen. Oder wie regelt ihr Dinge die alle Gemeinschaftsbetriebe betreffen?
3. Falls dies alles nicht hilft und ihr schnelle Abhilfe braucht ist bei Nichtexistenz eines KBR meiner Meinung nach der größte GBR zuständig (vertretene AN maßgebend).
Grüße
Coolidge
Erstellt am 04.07.2016 um 23:57 Uhr von gironimo
Es werden neue Gemeinschaftsbetriebe gegründet? Durch Betriebsübergang?
Kannst du das näher beschreiben?
Erstellt am 05.07.2016 um 08:25 Uhr von Elbsegler
Es werden neue Gemeinschaftsbetriebe gegründet. Die dort neuen Stellen werden ausgeschrieben. Also kein Betriebsübergang.
Ein Konzern-BR hilft nicht weiter, da Gleichordnungskonzern. 2 GBR würden hiervon nicht erfasst. Aufgrund von dreifach Arbeitsverträgen sind alle GBR gleich groß.