Hallo liebe Leute,
hab da mal eine Frage, zu der ich nichts finden konnte. Drei Unternehmen haben mehrere Gemeinschaftsbetriebe in der Republik. Somit gibt es örtliche Betriebsräte und drei GBR.

Nun werden neue Gemeinschaftsbetriebe gegründet. Die sind natürlich erstmal ohne Betriebsrat. Zuständig für die Bestellung eines Wahlvorstandes wäre der GBR. Hier gibt es aber drei!

Wat nu?