Hallo zusammen,

einer unserer Betriebsräte wird uns demnächst verlassen. Da wir keine Nachrücker mehr haben, sind wir in Summe einer zu wenig. Neuwahlen sind ja dann der nächste Schritt. Nun gibt es im Gremium die Idee, die Zeit bis zu den Neuwahlen so zu strecken, dass diese erst nach dem 01.03. kommenden Jahres stattfinden. So betrüge die Amtszeit des neuen BRs bis zu den regulären Wahlen weniger als ein Jahr und er dürfte dann bis zu den Wahlen 2022 im Amt bleiben.

Kann man die Zeit einfach so strecken? Wo finde ich Regelungen bzw. Urteile darüber?