Erstellt am 20.05.2016 um 13:06 Uhr von Pjöööng
Der Arbeitgeber kann und muss den Betriebsrat erst einbeziehen wenn dieser sich konstituiert hat. Er hat es dann in der Regel erstmal mit einem zusmmengewürfelten Haufen zu tun, der von Tuten und Blasen wenig bis gar keine Ahnung hat. Eine wirkliche Beteiligung des Betriebsrates ist vor Ablauf eines jahres eher nicht zu erwarten.
Erstellt am 20.05.2016 um 14:54 Uhr von ruevi
Heißt das dann, dass mein Arbeitgeber mir wie bisher ( ohne den noch nicht vorhandenen Betriebsrat fragen zu müssen ) auf dem direkten Wege Entgelt kürzen kann und Arbeitszeit erhöhen kann ? Habe schon einen entsprechenden neuen Arbeitsvertrag vorgelegt bekommen. Das wäre schlimm.
Vielen Dank.
Erstellt am 20.05.2016 um 15:12 Uhr von celestro
Können ja ... und wenn der AN unterschreibt, hat der AG gewonnen.
http://www.brennecke.pro/48457/Sind-Gehaltskuerzungen-fuer-Angestellte-aus-betrieblichen-Gruenden-moeglich
Erstellt am 20.05.2016 um 16:04 Uhr von gironimo
Auch mit BR könnte er Dir einen solchen Vertrag vorlegen. Du musst ihn ja nicht unterschreiben. Vielleicht suchst Du in dieser Angelegenheit den Rat eines Fachanwalts.
Ihr solltet dennoch einen BR wählen. Es gibt genügend Punkte, bei denen der BR mitbestimmen und mitgestalten kann.
Schnell? Wie viele AN habt Ihr denn?
Erstellt am 22.05.2016 um 16:53 Uhr von Nubbel
gironimo, das wort änderungskündigung ist dir geläufig?