Betriebsratswahl leicht gemacht!
- Wie gründet man einen Betriebsrat?
- Welche Fristen sind zu beachten?
- Wer darf eigentlich wählen?
- Welche Formulare sollen wir benutzen?
- Darf der Wahlvorstand ein Seminar besuchen?
Antworten auf diese und viele andere Fragen
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Und vergessen Sie nicht:
Ein Betriebsrat kann in jedem Betrieb ab mindestens fünf Beschäftigen gegründet werden, die Betriebsratswahl darf vom Arbeitgeber nicht verboten werden und die Kosten muss der Arbeitgeber tragen.
Die aktuellsten Beiträge aus unserem Betriebsräte-Forum
| Hallo,
wir möchten einen Betriebsrat gründen.
Die Aufforderung zur Mitarbeiterversammlung:
Thema: "Wahl des Wahlvorstandes für die spätere Wahl eines Betriebsrates"
Wahlvorshcläfe sind bis zum Ende der Mitarbeiterversammlung schriftlich einzureichen. Jeder Vorschlag muss durch 2 Stützunterschriften getragen werden.
hing 1 Woche in unserem Aufenthaltsraum aus. Eine Angestellte, die nicht regelmäßig in unserem Betrieb arbeitet, legt jetzt Einspruch ein, da sie nicht persönlich eingeladen wurde. Der Wahlvorstand wurde gewählt, Termin für die Wahl ist 2 Wochen später geplant. Kann diese eine Angestellte den Betriebsrat "platzen lassen"? Auch erzählte sie davon, dass beim vereinfachten Wahlverfahren nach 1 WOche der Betriebsrat gwählt werden muss und nicht erst nach 2 WOchen. SIe gab einen Präzidenzfall an:
BAG Entscheidung v. 07.05.1986, Akte Nr. 2 ACR 349/85.
Für eine Antwort wäre ich IHnen sehr dankbar.
Liebe Grüße
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Erstellt am 18.06.2013 um 11:33 Uhr von meeresrauschen
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| Guten Tag,
beziehe mich auf eine Antwort auf meine erste Anfrage "AG verweigert AN-Liste zur 1.BR-Wahl" vom 14.06.2013. Danke dafür! Wo finde ich die gesetzliche Grundlage dafür, dass der WV die Wählerliste u.U. selbst erstellen kann? Kann das Wahlergebnis nur dann angefochten werden, wenn diese Liste grobe Fehler aufweist oder grundsätzlich, weil sie ohne Zutun des GF erstellt wurde? Hat jemand ein paar Paragraphen oder Urteile/Präzedenzfälle für mich?
Danke und liebe Grüße!
BRatlos |
Erstellt am 15.06.2013 um 15:31 Uhr von BRatlos
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1 Antwort |
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| Guten Tag,
was ist bei Neugründung eines BR (2stufiges vereinfachtes Verfahren) zu tun, wenn der AG sich weigert, die Daten zur Erstellung der Wählerlisten herauszugeben? Welche Kompetenzen haben die 3 Einladenden / der gewählte Wahlvorstand? Kann der gewählte Wahlvorstand dann ggf. selbst eine Wählerliste erstellen? Wir sind ein kleiner Betrieb (unter 20) und so wäre es machbar. Oder bleibt nur der Gang zum Anwalt? Kein guter Start für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit...Wie lange kann sich die Wahl dadurch vom AG verzögern lassen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
BRatlos |
Erstellt am 14.06.2013 um 17:30 Uhr von BRatlos
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2 Antworten |
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| Ab welcher Betriebsgröße ( Mitarbeiter ) kann man einen Betriebsrat gründen ?
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Erstellt am 14.06.2013 um 09:20 Uhr von wabeki
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1 Antwort |
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| Hallo
Wir sind ein 5er Gremium zwei Mitglieder sind dauerkrank,wir haben aber nur ein Ersatzmitglied.Müssen wir neuwahlen einleiten? |
Erstellt am 14.06.2013 um 08:38 Uhr von Ortwin
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2 Antworten |
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