Betriebsratswahl leicht gemacht!

Betriebsratswahl
  • Wie gründet man einen Betriebsrat?
  • Welche Fristen sind zu beachten?
  • Wer darf eigentlich wählen?
  • Welche Formulare sollen wir benutzen?
  • Darf der Wahlvorstand ein Seminar besuchen?

Antworten auf diese und viele andere Fragen
erhalten Sie auf diesen Seiten.


Oder Sie nutzen einfach unser Forum zur BR-Wahl und erhalten innerhalb weniger Minuten Antworten von Betriebsratskollegen. Denn dieses Diskussionsforum wurde speziell für Betriebsräte zum Erfahrungsaustausch eingerichtet.

Und vergessen Sie nicht:
Ein Betriebsrat kann in jedem Betrieb ab mindestens fünf Beschäftigen gegründet werden, die Betriebsratswahl darf vom Arbeitgeber nicht verboten werden und die Kosten muss der Arbeitgeber tragen.


Die aktuellsten Beiträge aus unserem Betriebsräte-Forum                   Beitrag schreiben

Wahl des Wahlvorstandes-nur aushängen oder jeden persönlich einladen Zur Schulung
Hallo, wir möchten einen Betriebsrat gründen. Die Aufforderung zur Mitarbeiterversammlung: Thema: "Wahl des Wahlvorstandes für die spätere Wahl eines Betriebsrates" Wahlvorshcläfe sind bis zum Ende der Mitarbeiterversammlung schriftlich einzureichen. Jeder Vorschlag muss durch 2 Stützunterschriften getragen werden. hing 1 Woche in unserem Aufenthaltsraum aus. Eine Angestellte, die nicht regelmäßig in unserem Betrieb arbeitet, legt jetzt Einspruch ein, da sie nicht persönlich eingeladen wurde. Der Wahlvorstand wurde gewählt, Termin für die Wahl ist 2 Wochen später geplant. Kann diese eine Angestellte den Betriebsrat "platzen lassen"? Auch erzählte sie davon, dass beim vereinfachten Wahlverfahren nach 1 WOche der Betriebsrat gwählt werden muss und nicht erst nach 2 WOchen. SIe gab einen Präzidenzfall an: BAG Entscheidung v. 07.05.1986, Akte Nr. 2 ACR 349/85. Für eine Antwort wäre ich IHnen sehr dankbar. Liebe Grüße
Erstellt am 18.06.2013 um 11:33 Uhr von meeresrauschen
Beitrag anzeigen oder antworten
1 Antwort
48x
angeklickt
AG verweigert AN-Liste zur 1.BR-Wahl / II Zur Schulung
Guten Tag, beziehe mich auf eine Antwort auf meine erste Anfrage "AG verweigert AN-Liste zur 1.BR-Wahl" vom 14.06.2013. Danke dafür! Wo finde ich die gesetzliche Grundlage dafür, dass der WV die Wählerliste u.U. selbst erstellen kann? Kann das Wahlergebnis nur dann angefochten werden, wenn diese Liste grobe Fehler aufweist oder grundsätzlich, weil sie ohne Zutun des GF erstellt wurde? Hat jemand ein paar Paragraphen oder Urteile/Präzedenzfälle für mich? Danke und liebe Grüße! BRatlos
Erstellt am 15.06.2013 um 15:31 Uhr von BRatlos
Beitrag anzeigen oder antworten
1 Antwort
105x
angeklickt
AG verweigert AN-Liste zur 1.BR-Wahl Zur Schulung
Guten Tag, was ist bei Neugründung eines BR (2stufiges vereinfachtes Verfahren) zu tun, wenn der AG sich weigert, die Daten zur Erstellung der Wählerlisten herauszugeben? Welche Kompetenzen haben die 3 Einladenden / der gewählte Wahlvorstand? Kann der gewählte Wahlvorstand dann ggf. selbst eine Wählerliste erstellen? Wir sind ein kleiner Betrieb (unter 20) und so wäre es machbar. Oder bleibt nur der Gang zum Anwalt? Kein guter Start für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit...Wie lange kann sich die Wahl dadurch vom AG verzögern lassen? Vielen Dank für Ihre Hilfe! BRatlos
Erstellt am 14.06.2013 um 17:30 Uhr von BRatlos
Beitrag anzeigen oder antworten
2 Antworten
133x
angeklickt
Betriebsratsgründung Zur Schulung
Ab welcher Betriebsgröße ( Mitarbeiter ) kann man einen Betriebsrat gründen ?
Erstellt am 14.06.2013 um 09:20 Uhr von wabeki
Beitrag anzeigen oder antworten
1 Antwort
86x
angeklickt
Neuwahlen? Zur Schulung
Hallo Wir sind ein 5er Gremium zwei Mitglieder sind dauerkrank,wir haben aber nur ein Ersatzmitglied.Müssen wir neuwahlen einleiten?
Erstellt am 14.06.2013 um 08:38 Uhr von Ortwin
Beitrag anzeigen oder antworten
2 Antworten
113x
angeklickt


zum Forum

 

 

Ihren XING-Kontakten zeigen    Diese Seite zu Mister Wong hinzufügen        google       

Home | Kontakt | Impressum

© W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung AG. Alle Angaben, Inhalte usw. auf allen Seiten ohne Gewähr.